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Neuwahl des Vorstands des KAV Schwedt e.V. erfolgte satzungsgemäß am 27.10.2011

Die Angelfreunde W.Zahn, G.Lind und W.Bohn wurden aus dem Vorstand verabschiedet.

Der neue geschäftsführende Vorstand:

Vorsitzender: Dirk Schmidt;

Stellvertreter und Schriftführer: Andreas Schmidt;

Schatzmeister: Michael Manthey;

Weiter im Vorstand: Sigmund Fitzner (Sport), Klaus Lange (regionale Veranstaltungen),

Jens Lorenz (Gewässerwirtschaft).

Revision: Jörg Jünnemann, Gert Glasenapp

 

Große Oderkarte 2012    35,00 €

als LAV-Vertragsgewässerangelkarte (nur für vollzahlende LAV-Mitglieder)

wurde mit Oderfischern im Oktober verlängert

http://www.swschwedt.de/kunden/kreisanglerverbandschwedt/wurm.gif    http://www.swschwedt.de/kunden/kreisanglerverbandschwedt/fisch_0045.gif    http://www.swschwedt.de/kunden/kreisanglerverbandschwedt/wurm.gifhttp://www.swschwedt.de/kunden/kreisanglerverbandschwedt/wurm.gif

Die Karten sind wie 2011 aber möglichst nur über die KAV's von der 

LAV Geschäftsstelle FF/Oder zu beziehen:  

Inhaber von ausgegebenen Karten 2011 erhalten nach Bestellung unter Angabe der Kartennummer eine Marke zum aufkleben.

Die KAV können pauschal (maximal Anzahl der 2011 ausgegebenen Karten) bestellen und rechnen zu festzulegenden Zeitpunkten auch mit möglicher Markenrückgabe ab.

Bei Sammelbestellung von Marken von Vereinen über die KAV  kann der Nachweis der Vergabe der Marken unter Angabe der Kartennummern 2011 nachträglich erfolgen.

Für Neubestellungen der großen Oderkarte ist wie 2011 zu verfahren

Dazu sind lesbare Bestelllisten über die KAV nach folgendem Schema (Maske) einzusenden:

Name, Vorname, Straße Nr., PLZ, Ort, Fischereischeinnr.,

(Mustermann, Max, Steinstr.12, 98765, Stadt, 1234567 oder auch FF)

Bestätigung als Vollzahler durch Verein,

Bestellung ist auch per Fax möglich: 0335 54 99 49 auch hier gilt:

Einzelbestellungen und von Vereinen direkt werden nur mit  Vorkasse bearbeitet.

Kinderkarte (bis 14 Jahre, FF), Preis:15,00 ;wie oben mit bestellen.

Geltungsbereich:

 Oderstrom  mit seinen Alt-, Stich- und Nebengewässern, (dazu gibt es das Merkblattvom LAVB) - soweit sie zur Oder gehören ist für den Bereich des Nationalparks unter beangelbaren Altgewässern unten dargestellt und es gibt ein weiteres Merkblatt vom Nationalpark mit Fangkarte und den Besonderheiten, wie Frühjahresangelverbot und Einschränkungen zum Artenschutz (Horste, Biberbaue usw.)

 Merkblatt von LAV-Webseite (als pdf-Datei hier abrufbar, einfach auf Merkblatt klicken)

 ab km 547,5 (bei Neuzelle),  bis Ostoder km 704 (Marienhofer Wehr) sowie weiterführend Westoder  bis Mescherin

Oderbruchgewässer, Einzelheiten (Liste) (draufklicken)

Lieper See - Genschmarer See

Alte Oder vom Oderbruch bis Schleuse Hohensaaten

Oderberger Gewässer (Oderfisch GmbH)Einzelheiten (Karte)hier

Oder-Havel-Kanal vom Schiffshebewerk bis Mündung in die Oder

HoFrieWa von Hohensaaten bis Stolper Brücke, und Teilstücke bei Schwedt und Criewen

Schwedter Querfahrt,

Folgende Altgewässer der Oder im Nationalpark (Link zur Karte) sind mit dieser Karte  beangelbar!

- Faule Oder bei Criewen, Alte Oder Criewen, Alte Oder Schwedt (Langer Tog), Fittesee (Herrensee bzw. Odersee) sowie Kanalstücke der HoFriWa bei Criewen und Schwedt (gemäß Fischereiprivileg Schwartze-Schneider)

Bitte beachten : bei der Beanglung der LAV-Vertragsgewässer gilt wie auch bei DAV-Gewässern  Fangbuchpflicht! (Hier klicken, um ein Formular herunter zu laden)

hier ein Link zu den  Vertragsgewässernummern in unserem KAV-Bereich Schwedt/Angermünde

Achtung!  es gibt 2012 einige Änderungen durch Kündigung des Verpächters laut Märkischen Angler 1/2012 Seite 26 ! siehe auch o.g. Link

Diese Karte kostet im freien Verkauf für Nichtmitglieder über Fischer und Händler   85,00 €, Wochenkarte  30,00 €, Tageskarte 10,00 €, Kinderkarte (8 - 14 Jahre) 30,00 €

http://www.swschwedt.de/kunden/kreisanglerverbandschwedt/wurm_2.gif

Angelkarten"Nationalpark-Fischer"

Als Angelkartenausgabegemeinschaft (FSG) gemeinsame Karten (Fischer Badike, Stark, Zahn, Teubner und Zimmermann). (Sind an der Vertragsgewässerkarte nicht beteiligt! )

keine Vertragsgewässer!  Freier Verkauf über Angelläden und Fischer  direkt.

 (Für Vereine Sammelbestellung JAK über KAV Schwedt e.V. wie bisher auf Kommission, Ausgabelisten (wie oben) bei Abrechnung abgeben)

 JAK Uckermark 2012- Oder - HoFriWa - Querfahrt - Welse wie 2011

Oder ab km 675,25 (bei Stolzenhagen),  bis Ostoder km 704 (Marienhofer Wehr) sowie weiterführend Westoder bis Mescherin,

HoFriWa von km 103.7 (bei Stolzenhagen) bis Einmündung in die Westoder bei Friedrichsthal

Schwedter Querfahrt,

Welse von Mündung in die HoFriWa am Hafen Schwedt bis Anschluss an DAV- Gewässerbereich F 01-201

Neu JAK-RF:100,00 €  wie  oben mit Polder (1Sp, 2RF, RF/FF, 2FF, N, Kahn - nur Bundeswasserstraßen),

JAK-RF: 60,00 €  (1Sp, 2RF,  RF/FF, 2FF, N, Kahn - nur Bundeswasserstraßen), Wochenkarte 20,00 €, Tageskarte: 8,00 €

JAK-FF: 40,00 €, (2FF, N ,Kahn - nur Bundeswasserstraßen)

Über eine FF-Karte für Kinder 20,00 € (bis 14 Jahre) wird noch beraten

JAK Polder RF 65,00 € (zur beangelbaren Fläche mit Frühjahresangelverbot und Ausnahmen gibt es das Merkblatt)

Tageskarte  15,00 €  

Dazu und zur Vertragsgewässerkarte s.o. wird wieder mit der Angelkarte ein Merkblatt 2012 zum Angeln im Nationalparkgebiet mit Kartenmaterial zu erlaubten Angeln und den geltenden Verboten sowie ein Merkblatt für den Fangnachweis ausgegeben. Auch unter www.nationalpark-unteres-odertal.eu zu finden.

Achtung Schwarzangler!  Die Fischereischutzgemeinschaft hat für Fischereiaufseher eine Aufwandsentschädigung (Fangprämie) von 20.00 € pro Anzeige für Angeln ohne Angelkarte in Oder, HOFRIWA, Querfahrt, Welse  und Polder  (Kopie der Anzeige an FSG erforderlich) ausgelobt.

   http://www.swschwedt.de/kunden/kreisanglerverbandschwedt/plakat.jpg              http://www.swschwedt.de/kunden/kreisanglerverbandschwedt/angeln_2.gif          

hier: aktuelles Plakat zum vergrößern draufklicken!

Die Prüfung wird nach der Änderung der Fischereiordnung jetzt auch vom  KAV Schwedt e.V. abgenommen.  Termine 2012 werden rechtzeitig bekanntgemacht:   

wie bisher ist eine Anmeldung erforderlich         (bis 1Woche vorher  per Telefon 03332 418434 oder per E-Mail  igunteresodertal@swschwedt.de )

Prüfungsgebühr 25,00 €, Fischereischein kostet einmalig 25,00 €. Danach Fischereiabgabe 12,00 € für 1 Jahr, für 5 Jahre 40,00 €

für weitere Infos durch die untere Fischereibehörde Landkreis Uckermark auf "Anglerprüfung" klicken

Bei "Bürgerinformationen" klicken und Suchbegriff: unter "Jagd und Fischerei" "Anglerprüfung", mit der Möglichkeit, einen Antrag über Link zur  zum Ausdrucken zu erhalten.

zur individuellen Vorbereitung :

Schulungsmaterial +CD "Anglerprüfung" vom Landesanglerverband über KAV erhältlich. (vorrangig für jugendliche Mitglieder der Vereine auch Ausleihe bei Angelfreund Lind möglich - )

Fragen und Antworten auch über Internet auf  unserer Startseite oder auch direkt unter www.brandenburg.de/land/mlur/fiwi/angeln.htm

 

Übrigens :

Für Neuaufnahmen im II. Halbjahr  gibt es einen ermäßigten Beitrag  mit Angelberechtigung ab 1.Oktober für die allgemeinen Angelgewässer des LAV B zu 25,00 € unter Gültigkeit der Gewässerordnung des LAV B

Preise für DAV-Gewässerangelkarten für Nichtmitglieder

Tageskarten für Fischereischein A (RF Erwachsene) :     10,00 €  keine Nachtangelberechtigung                 

                                                für Kinder/Jugendliche:        5,00 €   keine Nachtangelberechtigung

Wochenkarten für Fischereischein A (RF Erwachsene) : 22,00 €  + 13,00 €  bei Nachtangelberechtigung

                                                 für Kinder/Jugendliche:      10,00 €    keine Nachtangelberechtigung

analog auch mit Nachweiskarte und gültiger Fischereiabgabemarke für nur Friedfisch (FF) bei gleichem Preis!

zu erhalten bei uns in Schwedt/Oder (im Auftrag des KAV)  im Angelhaus Uckermark im Camp 

Angelveranstaltungen im Bereich des Nationalparks Untere Oder unterliegen nach der Novellierung des Nationalparkgesetzes und der dazugehörenden Fischereiverordnung einer zusätzlichen Genehmigungspflicht durch die Nationalparkverwaltung.

Dazu ist ein Formular ( hier durch Link abrufbar) auszufüllen, beim für das Gewässer zuständigen Fischer bestätigen zu lassen und in der Nationalparkverwaltung abzugeben. Die Abstimmung mit der unteren Fischereibehörde in Prenzlau erfolgt gegebenenfalls von der Nationalparkverwaltung.

Das Formular ist gleichzeitig auch für anzumeldende Gemeinschaftsveranstaltungen der Vereine bei der unteren Fischereibehörde einsetzbar.

Übrigens wurde die Auslegung des § 8 (2) Ziffer 20 des novellierten Nationalparkgesetzes :Verbot "Zelte oder sonstige bewegliche Schutzvorrichtungen aufzustellen...." bezüglich des Gebrauch eines Angelschirmes  revidiert.

Angler dürfen also beim Angeln im Nationalpark auch einen Angelschirm  zum Schutz vor Witterungseinflüssen benutzen.

Schon nicht mehr so neu :           

Verzeichnis der Angelgewässer 2009 mit neuer Gewässerordnung des LAV(B), enthält auch Karten für die  Zuwegungen im Landeswald - beim Schatzmeister erhältlich.    2,50 €     Beschluß des KAV Schwedt e.V.:

Jedes neu aufgenommene Mitglied in den Vereinen des KAV Schwedt e.V. sollte laut Beschluß des Kreisverbandstages 2011  bei Aufnahme ein Gewässerverzeichnis erhalten

Befahren von Waldwegen                       http://www.swschwedt.de/kunden/kreisanglerverbandschwedt/autos133.gif

zwischen dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) und dem Landesanglerverbandwurde eine "Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Gestattungen zum Befahren der Wege im Landeswald"  abgeschlossen.

Damit ist der LAVB berechtigt, an Angelfreunde, die eine solche Gestattung für die Gewässer im Landeswald benötigen, auszustellen.

 (hier ein Link auf die Liste der betreffenden Gewässer)

Im Gewässerverzeichnis 2009 als Anlage 2 mit Karten dargestellt

Preis pro Gestattung beträgt 10,00 € (Netto

Mitzuführen sind beim Befahren der Waldwege  die Gestattung (Bestätigtes Formular), das Mitgliedsbuch des LAVB, eine übergebene Luftbildaufnahme oder Kartenabschnitt, neue Gewässerordnung 

Wer eine solche Gestattung benötigt, wird gebeten, sich mit der Geschäftsstelle des LAVB in Potsdam in Verbindung zu setzen (Telefon 0331 7430110 )

Bei Bedarf sind später weitere geeignete Ausgabestellen möglich.